ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der Neuland GmbH, vertreten durch Peter Schilling (im Folgenden als Neuland bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT

a. Angebote von Neuland sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Neuland ohne vorherige Bestätigung zustande.

b. Sollte Neuland durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Neuland zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist maximal 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Neuland. Dies inkludiert auch etwaige Nutzungsrechte, die für einzelne Projekte eingekauft wurden.

c. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Produktion werden 50% Produktionskosten fällig, bei weniger als 7 Tage vor der Produktion werden 100% der Produktionskosten fällig. Coronabedingte Ausfälle oder Verschiebungen können nicht versicherungstechnisch geltend gemacht werden.

ZAHLUNGSVERZUG

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Neuland vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

ZURÜCKBEHALTUNG, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Neuland ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

c. Neuland kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

SCHADENSERSATZ

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

HAFTUNG

An Neuland übergebene Gegenstände und Materialien werden von Neuland grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG UND HERAUSGABE VON DATEN UND UNTERLAGEN

Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Neuland. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss dafür ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Neuland für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden (laut Angebot, auf Wunsch des Kunden) von Neuland mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

NUTZUNGSRECHTE UND FREIHALTUNG

a. Der Kunde sichert Neuland zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Neuland die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

b. Der Kunde sichert Neuland zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton-und Videomaterialien verfügt und räumt Neuland die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

c. Der Kunde verpflichtet sich, Neuland von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Neuland entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Neuland aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

d. Neuland steht es frei von jedem Film- /Video- /Animationsprojekt einen Director’s Cut anzufertigen und diesen auf allen Kanälen ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.

URHEBERRECHT, VERVIELFÄLTIGUNG UND LIZENZFREIGABE

a. Neuland besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.

b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.

c. Der Vertragspartner räumt Neuland das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage.

d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und im Angebot vermerkt werden.

GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH

a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.

b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Neuland eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Neuland hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien verändert hat, die von Neuland zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

ZUSATZLEISTUNGEN

a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Neuland zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Neuland. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Neuland auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.